Am 4. Januar 1883 heiratete Lydia Escher Friedrich Emil Welti – den Sohn des damals mächtigsten Bundesrates Emil Welti. Dieser konnte dank seiner Heirat mit der Escher-Tochter in den Olymp der Schweizer Wirtschaft aufsteigen und nahm in zahlreichen Verwaltungsräten Einsitz.
Während Friedrich Emil Welti Karriere machte, langweilte sich Lydia Welti-Escher zusehends. Durch ihren Ehemann kam sie schliesslich in Kontakt mit Karl Stauffer-Bern. Das Ehepaar Welti-Escher wirkte als Mäzen für den Maler und ermöglichte ihm die Arbeit in Italien. Im Oktober 1889 siedelte das Ehepaar Welti-Escher nach Florenz über. Kurz darauf reiste Friedrich Emil Welti – seiner Aussage zufolge aus geschäftlichen Gründen – jedoch wieder in die Schweiz und liess seine Frau in Karl Stauffers Obhut zurück. Die beiden wurden ein Liebespaar. Lydia Welti-Escher wollte sich von ihrem Mann scheiden lassen und Karl Stauffer heiraten. Zusammen flohen sie nach Rom. Dadurch aufgeschreckt wurde Friedrich Emil Welti aktiv. Bundesrat Emil Welti liess seine Beziehungen zugunsten seines Sohnes spielen und die Schweizer Gesandtschaft in Rom leistete wichtige Handlangerdienste. Damit schien das Schicksal des jungen Liebespaares besiegelt: Lydia Welti-Escher wurde in ein Römer Irrenhaus interniert und Karl Stauffer inhaftiert. Man beschuldigte ihn zuerst der Entführung und des Diebstahls, später gar der Vergewaltigung einer Irrsinnigen. Davon wurde Karl Stauffer im Juni 1890 auf-grund fehlenden Straftatbestandes freigesprochen. Das kürzlich erstmals integral veröffentlichte psychiatrische Gutachten über Lydia Welti-Escher vom 27. Mai 1890 hatte nämlich gezeigt, dass ihre Internierung im Römer Irrenhaus nicht gerechtfertigt und die zuerst gestellte Diagnose des `systematisierten Wahnsinns` frei erfunden waren. Auch aus heutiger Sicht überzeugt die Argumentations-weise der Gutachter und ihre Schlussfolgerung, dass Lydia Welti-Escher im Besitze ihrer völligen geistigen Integrität war (Prof. D. Hell).